* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
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Umfangreicher Versicherungsschutz vor Diebstahl, Unfall, Akku-Defekt, Verschleiß, Schutz des Arbeitgebers vor Ausfall der Leasingraten und vielem Mehr.
Henry Kotas
Versicherungskaufmann, IHK-Stuttgart
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